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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Preise, Preisänderungen
Die Preise gelten ab Lieferer ausschließlich Verpackung, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise.
§ 3 Lieferzeit
Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen -hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten entstehen, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, jedweder Art, sind ausgeschlossen. Angemessene Teillieferungen sowie handelsübliche Abweichungen hinsichtlich Qualität, Farbe, Ausrüstung, Maß usw. sind zulässig.
§ 4 Gefahrenübergang
Sofern nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart, wählt der Lieferer Verpackung und Versandart nach seinem Ermessen.
Die Gefahr geht, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft an den Käufer über.
§ 5 Gewährleistung
Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue Waren 24 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Eingang der Lieferung schriftlich geltend zu machen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Beim Vorliegen von Warenmängeln kann der Käufer vom Verkäufer Nachbesserung innerhalb angemessener Frist verlangen. Sollte dem Verkäufer eine Nachbesserung nicht möglich sein, so kann der Käufer eine Ersatzlieferung verlangen. Diese erfolgt zu einem vom Verkäufer bestimmten Termin. Sollte auch eine Ersatzlieferung nicht möglich sein, kann der Käufer die Wandlung oder eine Minderung erklären. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Ware durch Ein- oder Umbau seitens des Käufers oder Dritter verändert wird. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürlichen Verschleiß und durch infolge unsachgemäßer Handhabung entstehende Schäden. Die im Zusammenhang mit der Ersatzlieferung oder Reparatur entstehenden Transport- und Reisekosten gehen zu Lasten des Käufers. Sollten auf Kundenwunsch spezielle Ausführungen nach Skizze, Zeichnung oder anderer Kundenvorlage angefertigt werden, trägt für die Funktion des Produktes allein der Kunde die Verantwortung. Die Rücknahme einer zuvor mit dem Kunden abgestimmten Sonderanfertigung ist nicht möglich.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferers, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnende Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an den Lieferungen (Vorbehaltsware) als Sicherung für die Saldorechnung des Lieferers. Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Seite sind dem Lieferer unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Falls der Lieferer nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen von seinem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme der Vorbehaltsware Gebrauch macht, ist er berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zum erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitere Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere verlorenen Gewinn, bleiben vorbehalten.
§ 7 Zahlung
Sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen sind, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Lieferung netto zur Zahlung fällig. Bei bestimmten Artikeln kann bei Vertragsabschluß eine angemessenen Anzahlung verlangt werden. Hierbei handelt es sich insbesondere um Sonderanfertigungen und andere arbeitsintensive Artikel, die nur in Kleinserien hergestellt werden. Wird ein Zahlungsziel eingeräumt, so wird bei Überschreitung der Zahlungsfrist von 10 Tagen ein monatlicher Verzugszins in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite berechnet. Eingehende Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Forderungen sowie etwaiger daraus entstehender Kosten und Zinsen angerechnet Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks oder Wechseln gilt die Zahlung dann als erfolgt, wenn der Scheck oder Wechsel eingelöst wird. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Nichteinhaltung von Zahlungsbestimmungen oder das Bekanntwerden von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Verkäufers zur Folge. Darüber hinaus ist der Verkäufer berechtigt, für noch offenstehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen, sowie nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Käufer die Weiterveräußerung der Ware zu untersagen und noch nicht bezahlte Ware auf Kosten des Käufers zurückzuholen.
§ 8 Berechnung von Verzugszinsen
Der Käufer kommt spätestens dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung die Zahlung leistet, eine Mahnung ist nicht mehr notwendig (§ 286 Abs.3 BGB neu). Die Verzugszinsen betragen im Euro-Raum einheitlich 7% zuzüglich des aktuellen Zinssatzes der Europäischen Zentralbank (§288 BGB). Dem Verkäufer steht es frei, einen darüber hinausgehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
§ 9 Annahmeverzug
Für die Zeit des Annahmeverzuges hat der Käufer die für die Waren dieser Art üblichen Lagerkosten zu zahlen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Lagerung selbst oder über eine Spedition vorzunehmen.
§ 10 Einsatzbereich unserer Artikel
Bei unseren Artikeln handelt es sich um Konstruktionen, die nicht für den Einsatz auf öffentlichen Straßen und/oder für den motorisierten Gebrauch zugelassen sind.
§ 11 Widerrufsbelehrung
Bei einer Bestellung als Verbraucher steht Ihnen bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes haben Sie innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Ein Rückgaberecht besteht grundsätzlich nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die speziell auf Kundenwunsch oder die nach Vorgaben des Kunden hergestellt oder bearbeitet worden sind. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: Brügmann & Freyermuth OHG, Redderkoppel 11, 24159 Kiel
Sie müssen die Ware zur Rücksendung gut verpacken. Es ist zu berücksichtigen, das die Rücksendung der Ware, wenn möglich, im Originalzustand in der unbeschädigten Originalverpackung erfolgen muss. Bei Verschlechterung (z.B. Verschmutzung, Beschädigungen, beschädigter Verkaufsverpackung, beschädigter Dokumentation, unvollständiger Rücklieferung) behalten wir es uns ausdrücklich vor, Ersatz zu verlangen. Ersatzansprüche treffen Sie in jedem Fall auch bei Verlust der Ware, sofern dies nicht auf
dem Weg des Rückversandes geschieht. Verwahren Sie in jedem Fall alle Nachweise (Paketeinlieferungsbeleg) einer ordnungsgemäßen Rücksendung auf. Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher die Rücksendekosten, wenn der Warenwert unter 40 Euro liegt.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Kiel Erfüllungsort und Gerichtsstand.
§ 13 Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Vereinbarungen nicht berührt.
Kiel, im Februar 2005
cad.Kat - Brügmann & Freyermuth OHG

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